Der Begriff Pflegestufe Betreutes Wohnen ist historisch: Seit 2017 gilt in Deutschland das Pflegegrad-System. Viele Leser fragen sich noch: Welche Pflegestufe braucht man für betreutes Wohnen? Heute geht es deshalb um Pflegegrad Anforderungen und nicht um alte Stufen.
Betreutes Wohnen ist vorrangig eine Wohnform mit zubuchbaren Diensten. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Vorgabe, die einen Mindestpflegegrad vorschreibt. Anbieter verlangen in der Praxis oft mindestens Pflegegrad 1, doch Betreuung ist häufig auch ohne offiziellen Pflegegrad möglich — dann entstehen private Kosten.
Für betreutes Wohnen 2025 bleibt wichtig: Pflegeversicherung Leistungen nach SGB XI gelten unabhängig vom Wohnort. Zuschüsse wie Wohnraumanpassung, Hausnotruf oder der Entlastungsbetrag stehen weiterhin zur Verfügung und können kombiniert werden.
Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden Begriffsklärungen, das Leistungsspektrum, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen sowie praktische Voraussetzungen und Empfehlungen erklärt. Grundlage sind aktuelle Ratgeber, der DAKOS-Leitfaden und Erläuterungen zu Pflegegrad 1.
Welche Pflegestufe braucht man für betreutes Wohnen?
Viele Interessenten fragen nach dem Unterschied zwischen alten Pflegestufen und dem modernen System. Seit 2017 gilt das fünfstufige Pflegegrad-System. Das neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Therapien und Alltagsgestaltung.
Im Alltag taucht oft die Frage auf: Pflegegrad vs Pflegestufe — was ist relevant für betreutes Wohnen? Pflegegrade bestimmen den Anspruch auf Pflegekassenleistungen. Pflegegrad 1 reicht für kleinere Unterstützungen, zum Beispiel den Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Hilfsmittel.
Unterschied Pflegegrad und historische Pflegestufen
Historisch gab es Pflegestufen, die nach Betreuungsaufwand klassifiziert wurden. Heute zählt das Punkte-System des NBA. Pflegegrad 1 umfasst 12,5 bis 27 gewichtete Punkte und wird als geringe Beeinträchtigung eingestuft.
Die Leistungen bei Pflegegrad 1 umfassen den Entlastungsbetrag von 125 Euro, Pflegehilfsmittel bis 40 Euro monatlich, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und einen Hausnotruf-Zuschuss. Direkte Pflegesachleistungen oder Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Praxis: Mindestanforderungen der Wohnanbieter
In der Praxis verlangen viele Anbieter einen Mindestpflegegrad oder konkrete Nachweise. Der Begriff Mindestpflegegrad Betreutes Wohnen taucht in Vertragsunterlagen häufig auf. Einige Einrichtungen akzeptieren Einzüge ohne Pflegegrad, erbringen dann aber weniger Dienstleistungen über die Pflegekasse.
Andere Betreiber arbeiten eng mit ambulanten Diensten zusammen und fordern einen vorhandenen Pflegegrad, um Leistungen über die Pflegekasse abzurechnen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, welche Leistungen die Einrichtung selbst anbietet und welche über die Kasse laufen.
Praktischer Rat: Klären Sie die Pflegegrad 1 Voraussetzungen frühzeitig. Vergleichen Sie Miet- und Betreuungsverträge, fragen Sie nach Standardleistungen und Wahlleistungen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie Abrechnung und Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten geregelt sind.
Definition und Formen von Betreutem Wohnen
Betreutes Wohnen beschreibt eigenständige Wohnungen in einer Seniorenwohnanlage mit zubuchbaren Serviceleistungen. Eine gesetzlich geschützte Betreutes Wohnen Definition gibt es nicht. Anbieter verstehen darunter Wohnraum, der Selbstständigkeit fördert und bei Bedarf Unterstützung ermöglicht.
Die Ausprägungen reichen von Anlagen mit integrierter Sozialstation bis zu Häusern, die externe Dienste vermitteln. Manche Einrichtungen bieten einen hausinternen Hausmeister, Gemeinschaftsräume und einen 24‑h-Hausnotruf. Bei anderen können Bewohner ambulante Pflegedienste flexibel hinzubuchen.
Unterschiedliche Träger wie Caritas, Diakonie oder private Wohnungsunternehmen setzen verschiedene Konzepte um. Deshalb lohnt sich ein Blick in das Leistungsverzeichnis vor Vertragsabschluss.
Leistungsumfang und Standardangebote
Der Leistungsumfang schwankt stark. Standardleistungen sind häufig im Miet- oder Kaufpreis enthalten. Beispiele sind Hausnotruf, Rezeption, Gemeinschaftsräume und Hausmeisterdienste.
Wahlleistungen werden separat berechnet. Reinigungsservice, Essen auf Rädern, Wäscheservice und ambulante Pflege zählen dazu. Der Leistungsumfang Betreutes Wohnen muss im Vertrag klar aufgeführt sein.
Ambulante Pflegedienste übernehmen Grund- und Behandlungspflege, wenn nötig. Die Pflegekasse zahlt Leistungen wie bei häuslicher Pflege, solange kein Umzug ins Pflegeheim erfolgt.
Modelle: Mieten vs. Kaufen
Bei der Entscheidung Mieten oder Kaufen Seniorenwohnung steht Flexibilität gegen Kapitalbindung. Mieten bietet geringeres Risiko und einfachere Kündigungsoptionen.
Kaufen kann langfristige Sicherheit und Wertzuwachs bieten. Käufer müssen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Makler einkalkulieren. Wiederverkaufsrisiken bestehen, wenn die Nachfrage sinkt.
Förderprogramme der KfW und Zuschüsse für barrierefreie Umbauten sind oft verfügbar. Wichtig ist, Leistungsverzeichnis, Preisliste und Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, bevor Mieten oder Kaufen Seniorenwohnung gewählt wird.
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
Betreutes Wohnen fällt nicht unter das Heimgesetz. Wer einen Platz sucht, sollte Verträge genau prüfen. Das SGB XI legt die Pflegegrade und die Leistungen der Pflegekasse fest. Zwei Verträge sind üblich: ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag. Klare Regelungen zu Kündigung, Preisanpassung und kostenpflichtigen Wahlleistungen reduzieren Risiken.

Die Pflegeversicherung Betreutes Wohnen zahlt pflegebezogene Leistungen unabhängig vom Wohnort. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind möglich, je nach Pflegegrad. Der Entlastungsbetrag steht vielen Pflegebedürftigen zu. Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung bis 4.180 € sind vorgesehen. Digitale Angebote können DiPA-Zuschüsse erhalten.
Finanzierung betreutes Wohnen umfasst mehrere Bausteine. Zu den laufenden Kosten zählen Miete oder Kaufpreis und Nebenkosten. Hinzu kommt die Betreuungspauschale für Grundleistungen. Oft bieten Anbieter zusätzliche Services gegen Aufpreis an.
Die Betreuungspauschale deckt tägliche Assistenz und Basisleistungen. Höhe und Leistungen variieren stark. Typische Monatskosten bewegen sich in einer Bandbreite. Mieten liegen häufig zwischen 500 und 1.500 €, Betreuungspauschale bei etwa 300 bis 800 €, Gesamtkosten damit oft zwischen rund 1.000 und 3.000 €.
Die Pflegekasse übernimmt Miet- oder Betreuungskosten in der Regel nicht. Bei Bedürftigkeit kann Sozialhilfe einspringen. Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung sind mögliche Wege. Eine frühzeitige Prüfung individueller Ansprüche empfiehlt sich.
Bei Vertragsabschluss auf diese Punkte achten: genaue Leistungsbeschreibung der Betreuungspauschale, Preisanpassungsklauseln, Kündigungsfristen und Haftungsfragen. Schriftliche Festlegungen schützen vor späteren Streitigkeiten.
Beratung durch unabhängige Stellen wie Pflegestützpunkte oder Verbraucherzentralen hilft bei der Klärung von Finanzierung betreutes Wohnen und Leistungsansprüchen. Wer seine Optionen kennt, trifft solidere Entscheidungen.
Pflegegrad 1 bis 5: Was bedeutet das für Bewohner im betreuten Wohnen?
Die Pflegegrade 1 bis 5 nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) bestimmen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen Pflegegeld und Pflegesachleistungen aus. Diese Pflegegrad Leistungsübersicht hilft beim Planen von Betreuung und Kosten im betreuten Wohnen.
Bei Pflegegrad 1 bestehen keine Ansprüche auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Bewohner erhalten dennoch wichtige Unterstützungen wie den Entlastungsbetrag von 131 €, monatliche Zuschüsse für Pflegehilfsmittel bis 42 €, Zuschuss für den Hausnotruf und Wohnraumanpassungen. Das macht Pflegegrad 1 betreutes Wohnen für viele Anbieter praktikabel.
Der Entlastungsbetrag kann für Dienstleitungen genutzt werden, die den Alltag erleichtern. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) haben ebenfalls monatliche Zuschüsse. Diese Leistungen entlasten Angehörige und erhöhen die Sicherheit der Bewohner ohne direkten Pflegegeldbezug.
Ab Pflegegrad 2 greifen Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Das verändert die Budgetplanung im betreuten Wohnen deutlich. Anbieter prüfen dann, ob Tagespflege, Nachtbetreuung oder Kooperationen mit stationären Einrichtungen vorhanden sind.
Ein steigender Pflegebedarf fordert frühzeitige Klärung. Eine Neubewertung des Pflegegrads ist möglich und praktisch, wenn sich Einschränkungen verschlechtern. Die Pflegegrad Leistungsübersicht zeigt, welche Mittel bei jedem Schritt hinzukommen.
Beim Übergang Pflegeheim gelten andere Regeln. Stationäre Leistungen ersetzen teilweise ambulante Sachleistungen. Bewohner und Angehörige sollten prüfen, welche Leistungen entfallen und welche Zuschüsse weiterhin bestehen.
Praktisch bedeutet das: Wohnanlagen müssen rechtzeitig beurteilen, ob sie zusätzliche Versorgung leisten können. Wer darüber spricht, plant Umzüge oder Zusatzdienste rechtzeitig. Eine Kostenplanung für den möglichen Übergang Pflegeheim vermeidet finanzielle Überraschungen.
Beratung durch Pflegestützpunkte, die Pflegekasse oder unabhängige Stellen hilft beim Verstehen der Regeln. Eine klare Abstimmung mit dem Betreiber der Wohnanlage schützt vor Versorgungsengpässen, wenn Pflegegrade sich verändern.
Voraussetzungen für Aufnahme ins betreute Wohnen
Vor dem Einzug prüfen Anbieter meist Alter, Mobilität und Selbstständigkeit. Viele Wohnanlagen bevorzugen Interessenten ab 60 Jahren, doch die Regelung variiert. Einige Betreiber verlangen mindestens Pflegegrad 1, andere erlauben den Einzug ohne Pflegegrad, wenn die Alltagsbewältigung überwiegend eigenständig gelingt.
Für die Aufnahme sind klare Unterlagen nötig. Sammeln Sie Ausweis, Einkommensnachweise wie Rentenbescheide, Miet- oder Kaufverträge und aktuelle ärztliche Befunde. Pflegedokumente wie Bescheid zum Pflegegrad, ärztliches Gutachten und Versichertennachweis erleichtern die Prüfung. Wer Vollmachten oder Betreuungsverfügungen hat, legt sie bei.
Die Beantragung eines Pflegegrades läuft über die Pflegekasse. Nach Antrag folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder MEDICPROOF. Ein Pflegetagebuch hilft, den Alltag zu dokumentieren und die Begutachtung vorzubereiten.
Bei offenen Fragen bieten lokale Stellen Unterstützung. Ein Gespräch beim Pflegestützpunkt Beratung klärt Zuständigkeiten und mögliche Leistungen. Verbraucherzentralen, Caritas und Diakonie beraten zu Rechten und Kosten. Örtliche Pflegedienste geben praktische Hinweise zur Versorgung vor Ort.
Praktische Tipps vor Vertragsabschluss: Vereinbaren Sie mehrere Besichtigungen, fordern Sie Leistungsverzeichnisse und Preislisten an und vergleichen Sie Angebote. Ziehen Sie bei Unklarheiten eine rechtliche Beratung hinzu, um Vertragsfallen zu vermeiden.
Pflegeleistungen im Betreuten Wohnen: Leistungen, die die Pflegekasse zahlt
Im betreuten Wohnen übernimmt die Pflegekasse Leistungen je nach Pflegegrad. Grundsatz: Sachleistungen werden wie bei häuslicher Pflege direkt abgerechnet. Bewohner tragen Miete und Betreuungspauschale selbst.

Praktische Beispiele zeigen, wie die Abrechnung läuft. Ein Bewohner mit Pflegegrad 2 nutzt Pflegesachleistungen. Der ambulante Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Zusätzliche Wahlleistungen wie Essenslieferung oder Reinigung bleiben privat.
Bei Pflegegrad 1 kommt häufig der Entlastungsbetrag zum Einsatz. Bis zu 131 Euro pro Monat lassen sich für Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote verwenden. Die Abrechnung Pflegesachleistungen kann hier je nach Anbieter als Kostenerstattung oder Direktabrechnung erfolgen.
Technische Hilfsmittel und Hausnotruf sind wichtige Bausteine. Für den Hausnotruf gibt es oft einen Hausnotruf Zuschuss von etwa 25,50 Euro monatlich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bis zu 42 Euro im Monat bezuschusst.
Wohnraumanpassungen fördern Barrierefreiheit. Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme sind möglich, etwa für Treppenlifte oder bodengleiche Duschen. Dieser Zuschuss kann beim Umzug in betreutes Wohnen oder zur Anpassung der bestehenden Wohnung beantragt werden.
Zur Abrechnung Pflegesachleistungen: Viele Leistungserbringer rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Erstattungsfällen sind Rechnung und Leistungsnachweis nötig. Bewohner sollten Belege und Pflegeberichte aufbewahren, um Rückfragen der Pflegekasse zu vermeiden.
Wer Unterstützung braucht, kann sich an die Pflegeberatung der Krankenkassen oder an unabhängige Beratungsstellen wenden. So lassen sich Pflegekasse Leistungen Betreutes Wohnen optimal nutzen und formale Hürden bei der Abrechnung verringern.
Barrierefreiheit, Demenzkonzepte und besondere Betreuungsbedarfe
Barrierefreiheit ist zentral für Sicherheit und Selbstständigkeit im Alter. Ein barrierefrei Seniorenwohnanlage setzt auf schwellenlose Zugänge, breite Türen, Aufzüge, Haltegriffe und angepasste Bäder.
Förderprogramme der KfW und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung erleichtern Umbauten. Prüfen Sie Fördervoraussetzungen vor dem Einzug.
Demenz im Kontext betreuten Wohnens verlangt klare Konzepte. Demenz Betreutes Wohnen funktioniert gut bei leichter bis mittelschwerer Ausprägung, wenn strukturierte Tagesabläufe und Aktivierungsangebote vorhanden sind.
Ein demenzfreundliches Design mit einfachen Wegführungen, kontrastreichen Farben und ruhigen Ruhezonen reduziert Orientierungslosigkeit. Fragen Sie gezielt nach dem Personaltraining und nach festen Ansprechpartnern.
Betreuung Demenz 2025 fokussiert verstärkt auf Tagesstruktur, Angehörigenarbeit und technikgestützte Sicherheit. Achten Sie auf Angebote wie Aktivierungstherapie, Erinnerungshilfen und regelmäßige Evaluationen.
Grenzen des betreuten Wohnens entstehen bei fortschreitender Demenz. Dann ist intensivere pflegerische Versorgung oder ein Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig. Betreute Wohnformen unterliegen nicht der Heimaufsicht; Qualität und Personalqualifikation variieren stark.
Psychische Erkrankungen können im betreuten Wohnen begleitet werden, wenn Stabilität besteht und therapeutische Angebote genutzt werden. Anbieter verlangen oft Abstimmung mit behandelnden Ärzten und Nachweise über Behandlungskontinuität.
Haustiere sind in vielen Anlagen erlaubt, wenn Versorgung und Rücksichtnahme gesichert sind. Tiere können therapeutisch wirken, Regeln zu Größe und Haltung sind aber anbieterabhängig.
Individuelle Bedürfnisse sollten durch maßgeschneiderte Leistungen abgedeckt werden. Tagespflege, Nachtbetreuung, ambulante Pflege, Hausnotruf und Assistenz bei Behörden gehören zu möglichen Bausteinen.
Fragen Sie bei Besichtigungen konkret nach Demenzkonzepten, barrierefreien Standards und vorhandenen Kooperationspartnern wie ambulanten Pflegediensten oder Therapiezentren.
Checkliste: So finden Sie die passende betreute Wohnanlage
Eine gute Auswahl beginnt mit klaren Prioritäten. Erstellen Sie eine Checkliste betreutes Wohnen, in der Pflegebedarf, Mobilität, Demenzanforderungen, Haustierwunsch und Budget stehen. Ergänzen Sie eine kurze Finanzübersicht mit Rente, Ersparnissen und möglichen Sozialleistungen.
Notieren Sie konkrete Erwartungen an Lage, Anbindung, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte. Prüfen Sie Barrierefreiheit: Aufzüge, stufenfreie Zugänge und seniorengerechte Bäder. Denken Sie an Freizeitangebote und Gemeinschaftsräume.
Wichtige Fragen bei Besichtigung
Fragen Sie gezielt nach inkludierten Leistungen und Zusatzkosten. Erkundigen Sie sich, ob die Einrichtung mit ambulanten Pflegediensten zusammenarbeitet und wie Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
Fragen Sie nach einem Demenzkonzept, Qualifikation des Personals und einem 24‑h‑Hausnotruf. Klären Sie Kündigungsfristen, Preisanpassungen und Regeln für einen möglichen Umzug ins Pflegeheim.
Prüfen Sie Infrastruktur und Besucherregelungen. Stellen Sie Besichtigung Fragen Seniorenwohnen, etwa zu Haustieren, Teilnahme an Aktivitäten und Verantwortlichkeiten für Renovierung und Instandhaltung.
Dokumentation und Vorbereitung auf den Einzug
Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen aus der Aufnahmeakte. Legen Sie ein Übergabeprotokoll an und machen Sie Fotos der Wohnung bei Übergabe. Erstellen Sie eine Kontaktliste mit Ansprechpartnern, Pflegedienst und Hausarzt.
Für den Einzug betreutes Wohnen Vorbereitung bedeutet: Möbelcheckliste, persönliche Gegenstände für die Eingewöhnung und mehrere Vorgespräche vor dem Umzug. Beantragen Sie rechtzeitig einen Pflegegrad oder Wohnraumanpassungszuschuss vor geplanten Umbauten.
Tipp: Fordern Sie schriftliche Angebote und Leistungsverzeichnisse an. Vergleichen Sie Offerten und dokumentieren Sie Besichtigungsergebnisse, um Entscheidungen sicher und transparent zu treffen.
Häufige Probleme, Risiken und wie man sie vermeidet
Betreutes Wohnen bietet viel Sicherheit, birgt aber auch konkrete Fallstricke. Lesen Sie die wichtigsten Warnzeichen und pragmatische Schritte, um Risiken früh zu reduzieren.
Vertragsfallen früh erkennen. Unklare Preisgestaltung ist ein häufiger Streitpunkt. Achten Sie auf Pauschalen, Leistungsaufschläge und Preisanpassungsklauseln. Bestehen Sie auf einer vollständigen Preisliste und auf schriftlicher Fixierung aller zugesagten Leistungen.
Prüfen Sie Kündigungsrisiken bei Mietverträgen. Fragen Sie nach Kündigungsschutz und Bedingungen für Eigenbedarf. Viele Probleme lassen sich mit klaren, getrennten Vertragsdokumenten vermeiden: Mietvertrag plus Betreuungsvertrag.
Holen Sie juristischen Rat, wenn Formulierungen unklar sind. Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin für Miet- und Betreuungsrecht hilft, teure Vertragsfallen betreutes Wohnen zu vermeiden.
Rechtliche Absicherung und Heimaufsicht. Nicht alle Angebote unterliegen der Heimaufsicht. Informieren Sie sich über Heimaufsicht Unterschiede und klären Sie, welche Aufsicht oder Registrierung für die Einrichtung gilt. Das beeinflusst Beschwerdewege und Kontrollmechanismen.
Vergleichen Sie die Zuständigkeiten der Kommune oder Sozialbehörde. Bei Einrichtungen ohne Heimaufsicht sind alternative Kontrollmöglichkeiten wichtiger.
Qualität sichern in der Praxis. Erfragen Sie Qualitätsnachweise und prüfen Sie Qualität betreutes Wohnen anhand von Referenzen. Bewohnerbefragungen, externe Zertifikate und Kooperationen mit ambulanten Pflegediensten geben Hinweise auf Alltagstauglichkeit.
Fordern Sie regelmäßige Protokolle, Pflegeberichte und Leistungsdokumentationen an. Bewahren Sie Rechnungen und Nachweise auf. Schriftliche Reklamationen bei Mängeln schaffen eine belastbare Grundlage für Behörden oder Gerichte.
Externe Prüfstellen und Beratung nutzen. Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen bieten unabhängige Prüfungen und Unterstützung. Ziehen Sie diese Stellen frühzeitig hinzu, wenn Qualitätsfragen oder Vertragsprobleme auftauchen.
Kommunikation mit Betreiber, Pflegedienst und Angehörigen ist entscheidend. Melden Sie Probleme zeitnah, dokumentieren Sie Telefonate und Gespräche. Bei schwerwiegenden Mängeln prüfen Sie offizielle Beschwerden bei der Kommune oder rechtliche Schritte.
Fazit
Beim Thema Fazit betreutes Wohnen Pflegestufe zeigt sich: Es gibt keinen einheitlichen Anspruch mehr auf klassische Pflegestufen. Das heutige System arbeitet mit Pflegegraden. Viele Anbieter erwarten zumindest Pflegegrad 1, doch ein Einzug ist oft auch ohne Pflegegrad möglich. Dann müssen Pflegeleistungen privat organisiert und bezahlt werden.
Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt sich eine frühzeitige Pflegegrad Beantragung und eine präzise Einschätzung des individuellen Bedarfs. Klären Sie Finanzierungspunkte wie Miete, Betreuungspauschale und Eigenanteil. Nutzen Sie die Pflegegrad Entscheidungshilfe durch Pflegestützpunkte, DAKOS-Leitfäden oder Verbraucherzentralen, um Leistungen wie Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Wohnumfeldzuschuss zu sichern.
Praktisch heißt das: Mehrere Einrichtungen vergleichen, Leistungsverzeichnisse schriftlich festhalten und bei Unklarheiten rechtliche Beratung einholen. Ein realistisches Bild hilft bei der Entscheidung Betreutes Wohnen und schützt vor späteren Überraschungen. Für Bebilderung empfehlen sich lizenzierte Stockfotos oder eigenes Material einer deutschen Seniorenwohnanlage mit barrierefreiem Bad und Gemeinschaftsraum.
